Studierendenparlament

Aufgaben des Studierendenparlaments

Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschluss­fas­sende Gremium der Studierenden an der Hochschule. Hier wer­den die grund­sätz­li­chen Entscheidungen bezüg­lich der Studierendenvertretung getrof­fen.

Die Aufgaben in aller Kürze:

  • Wahl und Kontrolle des AStA
  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfs
  • Wahl der stu­den­ti­schen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen der Hochschule
  • Beschlussfassung über Positionen

Das StuPa ist kein eli­tä­rer Debattierclub son­dern ein zen­tra­les Organ der Studierendenvertretung. Deshalb wer­den die Mitglieder jedes Jahr im Sommersemester demo­kra­tisch neu gewählt. Die Sitzungen fin­den öffent­lich statt, der Sitzungsturnus ist monat­lich.

Grundsätzlich gibt es im StuPa zwei Gruppen von Mitgliedern: direkte (all­ge­meine Hochschulwahlen) und indi­rekte Mandate (Fachschaften). Insgesam gibt es 27 stimm­be­rech­tigte Mitglieder. Davon sind zur Zeit zwei Sitze (Fachschaften VT und WT) vakant.

Vorsitz

Die Aufgaben des Vorsitz des StuPa sind pri­mär die

  • Einberufung und Leitung der Sitzungen
  • Weiterleitung und Ausführung von Beschlüssen
  • Durchführung der lau­fen­den Geschäfte des StuPa

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