Studierendenparlament
Aufgaben des Studierendenparlaments

Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden an der Hochschule. Hier werden die grundsätzlichen Entscheidungen bezüglich der Studierendenvertretung getroffen.
Die Aufgaben in aller Kürze:
- Wahl und Kontrolle des AStA
- Verabschiedung des Haushaltsentwurfs
- Wahl der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen der Hochschule
- Beschlussfassung über Positionen
Das StuPa ist kein elitärer Debattierclub sondern ein zentrales Organ der Studierendenvertretung. Deshalb werden die Mitglieder jedes Jahr im Sommersemester demokratisch neu gewählt. Die Sitzungen finden öffentlich statt, der Sitzungsturnus ist monatlich.
Grundsätzlich gibt es im StuPa zwei Gruppen von Mitgliedern: direkte (allgemeine Hochschulwahlen) und indirekte Mandate (Fachschaften). Insgesam gibt es 27 stimmberechtigte Mitglieder. Davon sind zur Zeit zwei Sitze (Fachschaften VT und WT) vakant.
Vorsitz

Die Aufgaben des Vorsitz des StuPa sind primär die
- Einberufung und Leitung der Sitzungen
- Weiterleitung und Ausführung von Beschlüssen
- Durchführung der laufenden Geschäfte des StuPa
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