Verfasste Studierendenschaft

Apell für die Wiedereinführung einer Verfasstenstudierendenschaft in Bayern
Demokratische Partizipation und ver­ant­wort­li­che Mitgestaltung des gesell­schaft­li­chen Lebens sind not­wen­dige Basis einer demo­kra­ti­schen Gesellschaft. An der Hochschule setzt die Verfasste StudentInnenschaft den Rahmen der stu­den­ti­schen Partizipation und Mitgestaltung; sie ermög­licht zugleich die demo­kra­ti­sche Organisation der StudentInnen und nimmt wich­tige Aufgaben wahr.

Doch anstatt Förderung zu erfah­ren, wird durch das Fehlen einer Verfasste Studierendenschaft in Bayern, das zivil­ge­sell­schaft­li­che Engagement von StudentInnen zur Gestaltung der unmit­tel­ba­ren Lebenswirklichkeitin in das Schattendasein der Halblegalität gedrängt.

Nur als eine rechts­fä­hige Teilkörperschaft kann eine StudentInnenschaft sich in allen rele­van­ten Belangen selbst und unab­hä­nig ver­wal­ten. Sie muss als Körperschaft in der Lage sein, unab­hän­gig von der Hochschule, Verträge abzu­schlie­ßen sowie gericht­lich und außer­ge­richt­lich auf­zu­tre­ten. Über die Organe der StudentInnenschaft bestim­men die StudentInnen dabei selbst und unmit­tel­bar, ebenso über die demo­kra­ti­sche Kontrolle der Wahrnehmung der Aufgaben.

Satzungsautonomie

Eine Satzungsautonomie der StudentInnenschaft ist erfor­der­lich, damit die StudentInnen die sie betref­fen­den Belange auch selbst regeln und inner­halb der von Hochschule zu Hochschule unter­schied­li­chen Gegebenheiten indi­vi­du­ell gestal­ten kön­nen. Dies kann bedingt durch demo­kra­ti­sche Grundprinzipien nur von den betrof­fe­nen StudentInnen selbst vor­ge­nom­men wer­den. Die Struktur muss gerade auch von denen demo­kra­tisch legi­ti­miert wer­den, deren Belange inner­halb die­ser ver­tre­ten wer­den sol­len. Zudem wird durch Gestaltung von demo­kra­ti­schen Strukturen die Fähigkeit zur Teilhabe der StudentInnen an gesell­schaft­li­chen Entscheidungs– und Gestaltungsprozessen ver­bes­sert.

Beitragshoheit

Die finan­zi­elle Unabhängigkeit der StudentInnenschaft kann aus­schließ­lich durch eine Beitragshoheit gewähr­leis­tet wer­den da die stu­den­ti­sche Interessenvertretung andern­falls von Dritten beein­flusst wer­den kann. Die Finanzierung der Aufgaben der StudentInnenschaft kann nur durch eine Pflichtmitgliedschaft aller StudentInnen erfol­gen. Die StudentInnenschaft kann bei Austrittsmöglichkeiten ihre (gesetz­li­chen) Aufgaben nicht mehr wahr­neh­men, oder muss die ver­blie­be­nen Mitglieder über­mä­ßig belas­ten. Es ist für die StudentInnenschaft schwie­rig, nur für ihre Mitglieder Serviceleistungen anzu­bie­ten (was auch nicht wün­schens­wert ist), wenn dies nur von einem Teil der StudentInnen finan­ziert wurde.

Pflichtmitgliedschaft

Die gewähl­ten Organe der StudentInnenschaft neh­men (gesetz­li­che) Aufgaben wahr und ver­tre­ten die Gesamtheit der StudentInnen. Deshalb müs­sen die Gruppe der StudentInnen und die Mitglieder der StudentInnenschaft iden­tisch sein. Austrittsmöglichkeiten, sind daher abzu­leh­nen. Mit der Immatrikulation und dem damit ver­bun­de­nen Status als StudentIn wer­den StudentInnen Mitglieder der Verfassten StudentInnenschaft. Für die StudentInnenschaften spre­chen deren gewählte Organe, was nur durch die zwangs­weise Mitgliedschaft in einer Verfassten StudentInnenschaft für eine ein­heit­li­che Vertretung aller StudentInnen sor­gen kann. Im Gegensatz zu Interessenverbänden, die Partikularinteressen ver­tre­ten, sollte sich eine kör­per­schaft­lich ver­fasste StudentInnenschaft gerade dadurch aus­zeich­nen, dass sie die Gesamtheit der an der Hochschule imma­tri­ku­lier­ten StudentInnen ver­tritt.

Allgemeinpolitisches Mandat
Der Vertretungsrahmen der StudentInnenvertretungen wird durch ihr gesetz­li­ches Mandat fest­ge­schrie­ben. Dieses muss dabei unbe­dingt ein all­ge­mein­po­li­ti­sches sein, um eine wirk­li­che demo­kra­ti­sche Vertretung der StudentInnen mög­lich machen zu kön­nen.
Deutlich wird die Notwendigkeit eines all­ge­mein­po­li­ti­schen Mandat durch die Arbeit, die die StudentInnenvertretungen tag­täg­lich leis­ten. So wären Stellungnahmen zu bei­spiels­weise BAföG, Studien– und Hochschulfinanzierung undenk­bar, wenn die StudentInnenvertretungen nicht auch die Möglichkeiten hät­ten, Konzepte und Alternativen anzu­bie­ten und in die­sem Zusammenhang auch überg­rei­fend Kritik an gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Prozessen üben zu kön­nen. Deswegen und auf­grund der gesell­schaft­li­chen Rolle der Hochschule kann Hochschulpolitik nicht von ande­ren poli­ti­schen Fragestellungen los­ge­löst betrach­tet wer­den.

Quoren
Häufig argu­men­tie­ren die Landesregierungen für eine Mindestwahlbeteiligung (Quorum). Sie beru­fen sich dabei auf die Wahlbeteiligung bei stu­den­ti­schen Wahlen, wel­che häu­fig bei 10–20% liegt. Diese Zahl, so die Regierungen, seien nicht aus­rei­chend, um bei der Vertretung der StudentInnen ihr vol­les Meinungsbild wider­zu­spie­geln. Diesem Argument sind ver­schie­dene Punkte ent­ge­gen zuhal­ten.
JedeR StudentIn hat durch die offene Struktur der StudentInnenvertretung die Möglichkeit sich nach den eige­nen Wünschen zu enga­gie­ren und sich auch selbst zur Wahl zu stel­len. Eine Nichtbeteiligung an Wahlen kann des­we­gen auch als Einverständnis mit der Arbeit der StudentInnenvertretung gewer­tet wer­den.
Eine Mindestwahlbeteiligung, wie sie Beispielsweise in Hessen gesetz­lich ver­an­kert ist, för­dert ein über­stei­ger­tes Wettbewerbs– und Konkurrenzgebaren und stellt eine Entdemokratisierung der StudentInnenschaft dar. Dies ist nicht im Einklang mit unse­rem Demokratieverständnis und schon gar nicht mit unse­rem demo­kra­ti­schen System, wel­ches eine Wahlpflicht expli­zit nicht vor­sieht.
Eine hohe Wahlbeteiligung bei den stu­den­ti­schen Wahlen ist ins­be­son­dere immer dann zu beob­ach­ten, wenn die Hochschule die StudentInnenschaft bei der Durchführung der Wahlen unter­stützt. Dementsprechend sind viel­mehr auch die Hochschulen mit in die Pflicht zu neh­men.

Weiterhin müs­sen StudentInnenschaften von den Hochschulen und Ministerien end­lich als die AnsprechpartnerInnen auf Seiten der StudentInnen gese­hen wer­den, die sie sind. Werden stu­den­ti­sche Interessen von den Hochschulen überg­an­gen oder ihre Rechte beschnit­ten, erscheint eine Beteiligung an Wahlen nutz­los. Erweiterte Kompetenzen sowie eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Hochschulen und den Landesregierungen kön­nen also eben­falls zu einer gestei­ger­ten Wahlbeteiligung bei­tra­gen.

Rechtsaufsicht
Die häu­fig geübte Praxis, in der die Rechtsaufsicht als Fachaufsicht miss­braucht wird, ist expli­zit abzu­leh­nen. Dass die Hochschulleitungen sicher­zu­stel­len haben, dass gefasste Beschlüsse nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen und ord­nungs­ge­mäß zustande gekom­men sind, ist sinn­voll und nötig. Eine inhalt­li­che, poli­ti­sche Bewertung der Beschlüsse und Vorhaben darf dabei nicht erfol­gen, um einer Zensur vor­zu­beu­gen.

Die Studierendenschaft der Fachhochschule Nürnberg for­dert daher die sofor­tige Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern, sowie die gesetz­li­che Verankerung der Satzungsautonomie, der Beitragshoheit, der Pflichtmitgliedschaft und des all­ge­mein­po­li­ti­schen Mandats, für diese.

Die Studierendenschaft der Fachhochschule Nürnberg for­dert wei­ter­hin, dass die StudentInnen an allen Hochschulstandorten die Möglichkeit haben, an einer freien, glei­chen, unmit­tel­ba­ren sowie gehei­men und damit demo­kra­ti­schen Wahl an ihrer Hochschule teil­zu­neh­men, wel­che an keine Quoren gebun­den sind.

Beschlossen vom Studierendenparlament am 12.01.2010