BAföG
Grade im Studileben ist Geld stets ein leidiges Thema. Die wohl bekannteste Möglichkeit dem Abhilfe zu schaffen, ist BAföG zu beziehen. Doch wie das überhaupt anzustellen ist und welche neuen Probleme dadurch auf einen zukommen können wollen wir im Folgenden kurz erläutern.
Wer kann BAföG beantragen?
Studierende, die i.d.R. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Erstausbildung befinden, können BAföG beantragen. Eine Zweitausbildung wird nur in Ausnahmefällen gefördert. Bei ausländischen Studierenden ist zwar eine Förderung möglich, die Voraussetzungen sind jedoch sehr vielschichtig. Deshalb sollten sich ausländische Studierende frühzeitig mit dem zuständigen BAföG-Amt in Verbindung setzen.
Wie viel BAföG steht mir zu?
Wie viel BAföG du bekommst, ist von deinem Einkommen und Vermögen sowie das deiner Eltern abhängig. Daneben kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch elternunabhängiges BAföG erhalten. Vor Antragsstellung kannst du dir mit Hilfe eines BAföG-Rechners, die ungefähre Höhe deines BAföG ausrechnen. Der Höchstbetrag bei Studierenden die nicht bei den Eltern wohnen beläuft sich übrigens auf 670 Euro, bei Studierenden die bei den Eltern wohnen auf 495 Euro.
Der Bedarf setzt sich wie folgt zusammen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php
Die Freibeträge: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php
Wo kann ich es beantragen?
Studierende in Nürnberg müssen ihre Anträge im Amt für Ausbildungsförderung, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg stellen (direkt im Gebäude der Zentralmensa Insel Schütt, im 1. Stock). Die Anträge können dort oder im AStA abgeholt werden, oder hier heruntergeladen werden.
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Der Erstantrag sollte so schnell wie möglich nach Erhalt des Studienplatzes gestellt werden, da du rückwirkend kein BAföG erhälst. Bekommst du BAföG bewilligt, gilt der Bescheid i.d.R. für zwei Semester, danach muss ein Weiterförderungsantrag gestellt werden. Dieser sollte ebenfalls möglichst früh gestellt werden, um eine durchgehende Förderung zu ermöglichen. Ab dem vierten Semester muss vom Studienbüro ein Leistungsnachweis ausgestellt werden, der an das BAföG-Amt weitergeleitet wird (Die Vorlage gibt es im BAföG-Amt). Dieser dient dazu nachzuweisen, dass du mit Studium nicht allzu sehr hinterherhinkst; kannst du das nicht, besteht die Möglichkeit, dass das BAföG gestrichen wird.
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