BAföG

Grade im Studileben ist Geld stets ein lei­di­ges Thema. Die wohl bekann­teste Möglichkeit dem Abhilfe zu schaf­fen, ist BAföG zu bezie­hen. Doch wie das über­haupt anzu­stel­len ist und wel­che neuen Probleme dadurch auf einen zukom­men kön­nen wol­len wir im Folgenden kurz erläu­tern.

Wer kann BAföG bean­tra­gen?

Studierende, die i.d.R. das 30. Lebensjahr noch nicht voll­en­det haben und sich in der Erstausbildung befin­den, kön­nen BAföG bean­tra­gen. Eine Zweitausbildung wird nur in Ausnahmefällen geför­dert. Bei aus­län­di­schen Studierenden ist zwar eine Förderung mög­lich, die Voraussetzungen sind jedoch sehr viel­schich­tig. Deshalb soll­ten sich aus­län­di­sche Studierende früh­zei­tig mit dem zustän­di­gen BAföG-Amt in Verbindung set­zen.

Wie viel BAföG steht mir zu?

Wie viel BAföG du bekommst, ist von dei­nem Einkommen und Vermögen sowie das dei­ner Eltern abhän­gig. Daneben kannst du unter bestimm­ten Voraussetzungen auch elter­n­un­ab­hän­gi­ges BAföG erhal­ten. Vor Antragsstellung kannst du dir mit Hilfe eines BAföG-Rechners, die unge­fähre Höhe dei­nes BAföG aus­rech­nen. Der Höchstbetrag bei Studierenden die nicht bei den Eltern woh­nen beläuft sich übri­gens auf 670 Euro, bei Studierenden die bei den Eltern woh­nen auf 495 Euro.

Der Bedarf setzt sich wie folgt zusam­men: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php

Die Freibeträge: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php

Wo kann ich es bean­tra­gen?

Studierende in Nürnberg müs­sen ihre Anträge im Amt für Ausbildungsförderung, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg stel­len (direkt im Gebäude der Zentralmensa Insel Schütt, im 1. Stock). Die Anträge kön­nen dort oder im AStA abge­holt wer­den, oder hier her­un­ter­ge­la­den wer­den.

Was muss ich bei der Antragsstellung beach­ten?

Der Erstantrag sollte so schnell wie mög­lich nach Erhalt des Studienplatzes gestellt wer­den, da du rück­wir­kend kein BAföG erhälst. Bekommst du BAföG bewil­ligt, gilt der Bescheid i.d.R. für zwei Semester, danach muss ein Weiterförderungsantrag gestellt wer­den. Dieser sollte eben­falls mög­lichst früh gestellt wer­den, um eine durch­ge­hende Förderung zu ermög­li­chen. Ab dem vier­ten Semester muss vom Studienbüro ein Leistungsnachweis aus­ge­stellt wer­den, der an das BAföG-Amt wei­ter­ge­lei­tet wird (Die Vorlage gibt es im BAföG-Amt). Dieser dient dazu nach­zu­wei­sen, dass du mit Studium nicht allzu sehr hin­ter­her­hinkst; kannst du das nicht, besteht die Möglichkeit, dass das BAföG gestri­chen wird.

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